Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Morbus Crohn / Colitis ulcerosa
Unterstützt durch die Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen.
 

Praktische Tipps für den Alltag

Zum Thema "Patientenverfügung"

Hier finden Sie die Broschüre vom Bundesministerium für Justiz zum Thema Patientenverfügung ...

Kontakte für Sozialrecht

Hier finden Sie Kontakte für eine Sozialrecht-Beratung bei dem DCCV - leider nur für Mitglieder.

Arbeitgeber & Schwerbehinderung ...

Thema Vorstellungsgespräch  
- Darf ich bei einem Vorstellungsgespräch bei einem pot. Arbeitgeber das Vorliegen von Schwerbehinderung (bzw. einen darunter festgestellten GdB) verschweigen?
- Wonach darf der Arbeitgeber fragen ?
Antwort

Thema Schwerbehindertenausweis  
- Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Link
- Wie lege ich Widerspruch gegen eine Ablehnung/Abstufung meiner Behinderung ein?   Formular
- Ich bin Mitglied beim DCCV, bekomme ich Unterstützung vom Verband? Link

Thema Nachteilsausgleich  
- Ich wurde mit einem GdB von <50 eingestuft, wie kann ich eine Gleichstellung im Arbeitsleben erreichen ? Wo finde ich etwas über "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX"? Link

Thema Verbeamtung bei Morbus Crohn  
Vor kurzem wurde eine MC-Patientin trotz ihrer Erkrankung durch Gerichtsurteil verbeamtet ...   Details

Andere Fragen ?  
Unser Referent Hr. Kurz (DCCV-Rechtsberater) kann Ihnen helfen ... Link

Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Personen bis 65 Jahre, die wegen schwerer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig sind. Die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, wenn man 5 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat.

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge einbezahlt worden sein.

Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage der Renten-versicherungsanstalt

Steuererleichterung
(Pauschbetrag wegen der Behinderung)

Grad der
Behinderung in %
25-30*35-40*45-5055-60 65-7075-8085-9095-100
Steuer-ermässigung
jährlich, in €
310430570720890106012301420

* kann nur bei bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden

· Der Pauschbetrag wird für das ganze Jahr gewährt, wenn die Behinderung mindestens ein Tag im Jahr vorgelegen hat.

· Bei Veränderung des GdB während eines Jahres: Der Pauschbetrag für den höheren GdB gilt für das ganze Jahr

· Der Pauschbetrag kann rückwirkend ab vom VA festgesetzten Beginn der Behinderung in Anspruch genommen werden – auch bei rechtsgültigem Steuerbescheid. Außergewöhnliche Belastungen bei behindertengerechter Gestaltung eines Wohnhauses

· Die Aufwendungen dürfen keinen wertbildenden Faktor bilden (das Haus darf durch diese Einbauten nicht mehr wert sein)

· Die Aufwendungen müssen sich von den normalen Baukosten unterscheiden Anstelle eines Pauschbetrags können auch außergewöhnliche Belastungen (durch Belege nachgewiesen oder glaubhaft gemacht) geltend gemacht werden, wenn dies steuerlich günstiger ist.

Bei langanhaltender Erkältung ...

Der Tipp einer Betroffenen :
Okoubaka entweder als Globuli oder als Tropfen helfen auf homöopathische Weise gegen Bakterien, Viren und Pilze. Aber auch hier gilt: Fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker!

Für die Tage "wo es brennt"

Ein Tipp von Ralf Schindler (SHG ileoanaler Pouch): die Cholestyramin Salbe.

>> Hier das Rezept als Pdf-Datei <<

WC-Schlüssel

Der CBF Darmstadt entwickelte und setzte 1986 das Konzept zum einheitlichen Schlüssel für Toiletten in Raststätten, auf Autobahnen usw. um. Rund 6.200 Behindertentoiletten gibt es in Deutschland. Ein Großteil dieser Toiletten kann mit dem "Euroschlüssel" geöffnet werden.
Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B.: schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer Blasen- / Darmerkrankung.

>> Vorgehensweise zum Erwerb <<
>> eines Schlüssels beim CBF <<

Der Locus (Verzeichnis von Behindertentoiletten in Deutschland und von einigen im Ausland) kann im DDCV Shop (Rubrik "Lebensqualität") für 8,- Euro - Stand Nov2008 - beschafft werden. Abgabe nur an DCCV-Mitglieder.

>> hier gelangen Sie zum DCCV-Shop <<

Parkerleichterung

- Wer kann sie beantragen?

- Gultigkeit des Parkausweises ?

- Was kostet es ?

>> Antworten zum Thema <<

und
>> Antragsformular <<


Neu !! Die Parkerleichterung gilt ab sofort bundesweit !!

  Artikel vom Bauchredner (DCCV)

Um nervenaufreibende Diskussionen mit Kontrolleuren zu verhindern, hat die DCCV zusätzlich zu versendeten Protestschreiben nun ein „Informationsblatt“ erstellt. Dieses können Besitzer der Parkerleichterung zusammen mit dem orangefarbenen Parkausweis hinter die Windschutzscheibe klemmen.

Preisvorteil bei Autokauf

Es ist möglich, Neuwagen über die BAG Selbsthilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfe) günstiger zu beschaffen. Mehr im folgenden Pdf-Dokument:

>> hier anklicken <<

Die sogenannte "1%-Zuzahlungs-Regelung" der gesetzl. Krankenkassen

Bei dem Kauf von Medikamenten wird bei Patienten eine bestimmste Beteiligung (= Zuzahlung) verlangt.

Hier finden Sie die Beträge, die Sie je nach Leistung zuzahlen müssen. Die Summe der Zuzahlungen ist für nicht-chronisch Kranke 2% vom Brutto-Familien- Jahreseinkommens. Alle darüber liegenden Kosten können zurückerstattet werden.
Hier finden Sie weitere Infos über diese Befreiungs-möglichkeiten.

Für chronisch Kranke fällt diese Grenze auf 1% !!!

Zusatzinfo. Quelle: Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Besonderheiten für
chronisch Kranke

Nähere Informationen können Sie auch bei Ihrer Krankenkasse erhalten