Parkerleichterung

Wer kann eine Parkerleichterung beantragen?

a.) Wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blind) sind, können Sie eine blauen Parkausweis beantragen.

b.) Besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen können einen gelben Parkausweis beantragen, wenn eine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt wird:
- Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), ein GdB von wenigstens 80 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind.
- Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), ein GdB von wenigstens 70 vorliegt und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind.
- An Morbus Crohn/Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung leiden und hierfür ein GdB von wenigstens 60% vorliegt.
- Ein künstlicher Darmausgang und eine künstliche Harnableitung vorhanden ist und hierfür ein GdB von wenigstens 70% vorliegt.

Wo sind die Parkausweise gültig und welche Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden?

Mit der standardisierten europäischen Parkkarte (blau) können die Parkvergünstigungen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen werden. Mit dem blauen Parkausweis kann der Schwerbehinderte bzw. der befördernde Fahrzeugführer das Fahrzeug auf den gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen abstellen. Weitere Möglichkeiten werden im Genehmigungsbescheid abschließend aufgezählt.

Der gelbe Parkausweis ist in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gültig. Er berechtigt nicht zum Parken auf den gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen. Das Fahrzeug kann z.B. im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung abgestellt werden. Weitere Parkvergünstigungen werden in der Ausnahmegenehmigung genannt.

Was kostet es ?

Antrag und Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind kostenfrei.
Anträge gibt es beim Landratsamt oder bei der zuständigen Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörde.